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Europäische Union

Mehr Rechte für NGOs – Gefahr für die Produktion von Mineralwolle?

Gefahr für die Produktion von Mineralwolle?

Im Rahmen von weiteren politischen Initiativen zu Industrieemissionen plant die Europäische Kommission, der Öffentlichkeit und Umweltverbänden mehr Zugang zu Informationen und zur Justiz hinsichtlich Umweltauswirkungen von Industrieaktivitäten einzuräumen, sowie die Rechte von NGOs zu erweitern, Verwaltungsakte in diesem Bereich zu überprüfen. Im Oktober hat die Kommission einen Gesetzgebungsvorschlag dazu sowie eine Mitteilung zur Umsetzung der UN Aarhus-Konvention angenommen. Dabei wies sie auf systemische Mängel beim Rechtsschutz in Umweltfragen auf nationaler Ebene hin. Sie forderte die EU-Mitgliedstaaten auf, NGOs die Erlangung der Klagebefugnis zu erleichtern. Dies ist traditionell gerade in Deutschland eine Hürde für Umweltverbände gewesen. Es geht dabei zum Beispiel auch um Verfahrenskosten und andere Zugangshürden.

Dies hat möglicherweise weitreichende Konsequenzen für Bürgerinitiativen und Organisationen, die sich gegen Industrieanlagen wenden – so wie aktuell im französischen Soissons. Dort gibt es gerade wegen Bedenken hinsichtlich Umwelt- und Gesundheitsschutz lautstarken Widerspruch gegen eine neue Produktionsanlage für Mineralwolle des Unternehmens Rockwool, das auch in Deutschland tätig ist. Die Gegner der geplanten Anlage sehen “toxische Risiken” für die Anwohner und beklagen, dass lokalen Straßen für schwerere Lastwagen ungeeignet seien.

Dabei steht der Ansatz der Europäischen Kommission im Gegensatz zu dem in Frankreich. Dort hat das Parlament jüngst ein Gesetz zum Bürokratieabbau für Unternehmen beschlossen, die neue Anlagen planen. NGOs wie Notre Affaire à Tous haben dies bereits kritisiert. Sie hatten in der Vergangenheit den französischen Staat wegen Untätigkeit hinsichtlich des Klimaschutzes verklagt. Sie haben sich nun an das französische Verfassungsgericht gewandt, und gewarnt, dass einige Bestimmungen des Gesetzes gegen die französische Umweltcharta verstoßen könnten.

Die EU-Agenda zum Umweltschutz allgemein und insbesondere Industrieemissionen geht über diese Initiative hinaus. Im September schloss die Europäische Kommission die Bewertung der EU-Industrieemissionsrichtlinie 2010/75 ab, die sie 2018 begonnen hatte. Die Kommission hielt die Richtlinie für wirksam, sah jedoch Verbesserungspotenzial. Unter anderem habe sich der Zugang der Öffentlichkeit zu Informationen und zur Justiz nur geringfügig verbessert. Die Bereiche, in denen der Beitrag der Richtlinie nicht zufriedenstellend waren, seien von zentraler Bedeutung für ihre Überarbeitung, mit der die Kommission Anfang dieses Jahres offiziell begonnen hat. In ihrem Arbeitsprogramm für 2021 erklärte die Kommission im Oktober, sie plane, bis Ende nächsten Jahres einen Gesetzgebungsvorschlag zu unterbreiten. Sie veröffentlichte überdies einen Fahrplan (‚roadmap’) zum sogenannten EU-„Null-Schadstoff”-Aktionsplan. Dieser Aktionsplan soll die Verschmutzung von Luft, Wasser, Böden und Verbraucherprodukten besser verhindern und beseitigen. Die Kommission wird sich insbesondere auf die Stärkung der Umsetzung und Durchsetzung des bestehenden EU-Rechts und die Notwendigkeit konzentrieren, bestehende EU-Gesundheits- und Umweltvorschriften zu verbessern, indem sie ihre bisherigen Untersuchungen in Bezug auf die Verschmutzung von Luft, Wasser und Meeresumwelt sowie Straßenverkehr, Industrieemissionen und Abfall überprüft. Die Kommission führt bis Februar 2021 eine öffentliche Online-Konsultation hierzu durch. Sie beabsichtigt, den Aktionsplan im zweiten Quartal 2021 zu beschließen.

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