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Ampel-Vorschlag zur Wahlrechtsreform: So nicht! – Kommentar

Plenum des Bundestags


Foto: Achille Abboud / IMAGO

736 Abgeordnete sitzen derzeit im Bundestag. Mancher ist der Meinung, ein Land wie Deutschland könne so viele Volksvertreter in seinem höchsten legislativen Organ locker vertragen. Das Bundeswahlgesetz sieht aber nur 598 Abgeordnete vor, also rechnerisch zwei für jeden der 299 aktuellen Wahlkreise. Im Alltagsbetrieb stößt das Parlament längst an die Grenzen seiner Arbeitsfähigkeit.

Dass die Fraktionen der Ampelkoalition deshalb nun Tempo machen, um das Wahlrecht zu reformieren und damit den Bundestag zu verkleinern, ist richtig. Änderungen sind seit Jahren im Gespräch, aber die Einigung auf einen wirklichen großen Wurf blieb bis heute aus, die Minireform aus dem Sommer 2020 hatte eher kosmetische Effekte. Nur deshalb einigten sich die damaligen Koalitionspartner Union und SPD darauf.

Was die Ampelfraktionen nun vorschlagen, wäre eine echte Reform: Sie würde den Bundestag auf 598 Mandate begrenzen.

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Das Problem ist: Der Plan von SPD, Grünen und FDP bricht mit einem Grundprinzip der Direktwahl in Deutschland. Mit großer Wahrscheinlichkeit würde das Ampelkonzept darauf hinauslaufen, dass am Ende nicht jeder Abgeordnete ins Parlament einzieht, der seinen Wahlkreis mit der Mehrheit der Erststimmen gewonnen hat.

Dann nämlich, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Mandate über die Erststimme gewinnt, als ihr nach der Zweitstimme zustehen. In diesem Fall würde folgendes passieren: Die Partei bekommt nur so viele Abgeordnete, wie ihr aufgrund der Zweitstimme zustehen. Nach unten würden jene Mandate abgeschnitten, die mit einem besonders niedrigen Anteil der Erststimme gewonnen wurden. Je knapper ein Sieg, desto größer also die Gefahr, dass eine Kandidatin oder ein Kandidat leer ausgeht.

Dass unter einem solchen Modell wohl besonders die CSU zu leiden hätte, ist kein Argument dafür, auch wenn die Christsozialen außerhalb des Freistaats und erst recht im Ampellager besonders unbeliebt sind: Die CSU dürfte in Bayern auch in Zukunft die meisten Wahlkreise direkt gewinnen, obwohl sie bei der Zweitstimme deutlich schlechter abschneidet. In München droht man bereits mit dem Gang nach Karlsruhe, falls die Ampel ihr Modell im Alleingang durchsetzt. Die CSU beklagt sich jedenfalls zu Recht.

Eigentlich müsste man in den Regierungsfraktionen allerdings auch so darauf kommen, dass man mit der vorgelegten Idee einen Teil des Wählerwillens ignorieren würde. Deshalb ist es dringend angeraten, wie ursprünglich geplant, im Rahmen der Wahlrechtskommission an einem besser geeigneten Modell zu arbeiten.

Und auch hier landet man am Ende wieder bei der CSU: In den vergangenen Jahren hat die Partei beim Thema Wahlrechtsreform alles abgelehnt, was sie am Ende auch nur ein Mandat kosten würde. Der frühere Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus von der CDU kann davon ein Lied singen, da dessen Bemühungen 2020 auch an seinen Abgeordneten aus Bayern scheiterte.

Besonders die Christsozialen müssen sich bewegen

Um zu einer echten Wahlrechtsreform zu kommen, muss sich vor allem die CSU bewegen, die im deutschen Parteienwesen ohnehin eine Sonderstellung genießt. Ihr gemeinsam mit der CDU vorgelegtes Modell eines starren Grabenwahlrechts ist nämlich genauso wenig geeignet wie das der Ampel.

Es ist wohl so, wie es der damals scheidende und langjährige Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble im Oktober 2021 in der konstituierenden Sitzung des aktuellen Parlaments sagte: »Eine Wahlrechtsreform, die ihren Namen verdient, ist allerdings keinen Deut leichter geworden.« Die Regierungs- und Oppositionsfraktionen sollten sich dennoch zu Herzen nehmen, was der CDU-Politiker noch zum Thema Wahlrechtsreform ergänzte: »Und trotzdem: Sie duldet ersichtlich keinen Aufschub.«


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