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Bundesverwaltungsgericht: Coronaimpfung bleibt für Bundeswehrsoldaten verpflichtend

Ausgabe des Soldatengesetzes (Symbolfoto)


Foto: Jan Woitas / dpa

Bundeswehrsoldaten müssen sich weiterhin gegen Covid-19 impfen lassen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies am Donnerstag die Klagen zweier Luftwaffenoffiziere gegen die Aufnahme der Corona-Immunisierung in die Liste der Pflichtimpfungen für Soldaten ab. In einer Mitteilung des Gerichts  heißt es, die Anträge der beiden Soldaten seien als unbegründet zurückgewiesen worden.

Die Kläger sahen durch die Regelung unter anderem ihr Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit verletzt und forderten, die Impfung von der Liste zu streichen. Sie hatten zudem argumentiert, die mit den Impfstoffen verbundenen Risiken stünden außer Verhältnis zu deren Nutzen.

Die faktische Pflicht, die Corona-Schutzimpfung zu dulden, besteht seit Ende November für Soldatinnen und Soldaten, sofern dem keine medizinischen Gründe entgegenstehen. Grundlage ist das Soldatengesetz, das auch eine Impfpflicht für Tetanus, Hepatitis und andere Krankheiten vorsieht.

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Das Bundesverwaltungsgericht urteilte nun, die Regelung habe sich als formell und materiell rechtmäßig erwiesen. Das Bundesverteidigungsministerium habe die Impfpflicht in einem ordnungsgemäßen Verfahren erlassen und insbesondere die Soldatenvertretungen beteiligt.

Erhaltung der eigenen Einsatzfähigkeit als »zentrale Dienstpflicht«

Auch gehe aus dem Soldatengesetz ausdrücklich hervor, dass »jeder Soldat verpflichtet ist, sich im Interesse der militärischen Auftragserfüllung gesund zu erhalten und dabei ärztliche Maßnahmen zur Verhütung übertragbarer Krankheiten gegen seinen Willen zu dulden«. Die Erhaltung der eigenen Einsatzfähigkeit ist demnach »eine zentrale Dienstpflicht im hoheitlichen Dienst- und Treueverhältnis des Soldaten«, so das Bundesgericht.

Zugleich befand das Gericht, dass das Bundesverteidigungsministerium die Corona-Impfpflicht beständig daraufhin prüfen müsse, ob sie weiterhin verhältnismäßig sei.

Das Urteil ist rechtskräftig, dürfte wegen der Besonderheiten des Wehrbeschwerderechts allerdings nicht das letzte sein. Vor dem Bundesverwaltungsgericht sind demnach weitere Verfahren von Soldaten unterschiedlicher Einheiten anhängig.

Kläger will womöglich Job aufgeben

Die beiden Kläger zeigten sich von dem Urteil enttäuscht. »Ich bin Soldat und habe den Urteilsspruch anzunehmen«, sagte Oberstleutnant Marcus Baier. Er habe noch nicht entschieden, ob er sich nun impfen lasse. Sein Kamerad und Mitkläger, Christian Baier, betonte, dass er zunächst auf die Aufforderung zur Impfung warte. »Dann habe ich mehrere Möglichkeiten und schließe auch eine Kündigung nicht aus«, sagte der Berufssoldat.

Az. BVerwG 1 WB 2.22


fek/dpa/AFP

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