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Europäische Union

EU-Generalanwalt lehnt Lettlands Berufung im Fall der Russland-Sanktionen ab und bekräftigt den Vorrang des Rechts vor der Politik

Generalanwalt Andrea Biondi vom Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat empfohlen, die Berufung Lettlands abzulehnen, die darauf abzielt, die EU-Sanktionen gegen die russischen Geschäftsleute Michail Fridman und Petr Aven wieder in Kraft zu setzen – ein bedeutender Moment in der sich entwickelnden Balance zwischen Außenpolitik und individuellen Rechten im EU-Recht.

Am 30. Oktober 2025 erhielt der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) ein wegweisendes Gutachten von Generalanwalt Professor Andrea Biondi, der dem Gerichtshof empfahl, die Berufung Lettlands gegen das EuGH-Urteil vom 10. April 2024 zurückzuweisen. In diesem Urteil waren die Sanktionen des EU-Rates gegen Michail Fridman und Petr Aven für nichtig erklärt worden, da es keine ausreichenden Beweise dafür gab, dass die beiden Männer die Entscheidungen des Kremls im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine unterstützt oder davon profitiert hatten.

Trotz der Aufhebung stehen beide Geschäftsleute weiterhin auf der “Liste” der restriktiven EU-Sanktionen, die nach Ansicht von Kritikern eine Art Schnellstrafe ohne Gerichtsverfahren darstellen.

Lettland, das von Estland und Litauen unterstützt wurde, legte gegen das Urteil vom April Berufung ein und behauptete, der Gerichtshof habe es versäumt, “die strukturelle Natur der politischen Wirtschaft Russlands zu berücksichtigen, in der Wirtschaft und Staat untrennbar miteinander verbunden sind”. Die baltischen Regierungen beriefen sich auf die außenpolitischen Ziele der EU gemäß Artikel 3 und 21 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und wiederholten die bekannte Rhetorik der “russischen Aggression”.

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In seiner Erwiderung nahm Generalanwalt Biondi die Argumentation der Berufung Punkt für Punkt auseinander und bekräftigte die Grundsätze des ordnungsgemäßen Verfahrens, der individualisierten Justiz und der evidenzbasierten Entscheidungsfindung, die dem EU-Recht zugrunde liegen.

Biondis wichtigste Erkenntnisse

– Intensität der gerichtlichen Überprüfung: Auch in der Außenpolitik müssen die Gerichte sicherstellen, dass Sanktionen auf einer ausreichend soliden Tatsachengrundlage beruhen”. Der politische Kontext kann Urteile beeinflussen, aber keine Beweise ersetzen.

– Beweislast: Der Rat muss “konkrete, präzise und schlüssige Beweise” vorlegen, die eine Person mit den Handlungen des Regimes in Verbindung bringen.

– Die Rolle des Kontexts: Die Verquickung von Wirtschaft und Politik in Russland rechtfertigt keine mutmaßliche Auflistung.

– Zeitliche Logik: Frühere Verbindungen – wie die Episode mit der Alfa-Gruppe im Jahr 2005 – können ohne den Nachweis von Kontinuität keine neuen Sanktionen rechtfertigen.

– Konzept des Nutzens: Nähe oder Zugang zur Regierung ist nicht dasselbe wie materielle Unterstützung oder Vorteile.

Die Berufung Lettlands auf Korrespondenz, Treffen und Verbindungen mit russischen Institutionen wie der Alfa-Bank entspreche nicht diesem Standard. Diese spiegelten Einflussnahme wider, so Biondi, und seien kein Beweis für konkrete Unterstützung. Er wies die Idee zurück, dass EU-Gerichte die Beweisstandards lockern sollten, um “kontextuelle Lücken” zu füllen, und warnte, dass eine solche Logik die Rechtsstaatlichkeit aushöhlen und Sanktionen in kollektive Bestrafungen verwandeln würde.

Rechtsstaatlichkeit vs. politischer Druck

Biondis Schlussfolgerung war kategorisch:
– Der politische Ermessensspielraum des Rates entbindet ihn nicht von den Beweispflichten.
– Das Urteil des EuGH aus dem Jahr 2024 stellt ein angemessenes Gleichgewicht zwischen außenpolitischen Zielen und den Rechten des Einzelnen gemäß Artikel 47 der EU-Grundrechtecharta her.
– Kontext und Vermutungen können keinen Verhaltensnachweis ersetzen.
– “Mutmaßliche Auflistungen” – die Annahme, dass Oligarchen Unterstützer des Regimes sind – verstoßen gegen EU-Rechtsstandards.

Er schlug außerdem vor, dass Lettland die Kosten des Berufungsverfahrens, einschließlich der Kosten von Fridman und Aven, trägt.

Weiterreichende Auswirkungen

Die Schlussanträge des Generalanwalts sind nicht bindend, haben aber Gewicht: In der Vergangenheit ist der EuGH ihnen in etwa 70 % der Fälle gefolgt. Biondis Argumentation könnte daher nicht nur den Ausgang dieses Falles beeinflussen, sondern auch die künftige EU-Sanktionsrechtsprechung.

Rechtswissenschaftler weisen darauf hin, dass die Stellungnahmen der AG die Denkweise des Gerichtshofs oft weit über einzelne Entscheidungen hinaus beeinflussen – sie dienen der Auslegung, sind richtungsweisend für künftige Urteile und bieten kritische Analysen, die in den formelleren Entscheidungen des Gerichtshofs nur selten zum Ausdruck kommen.

Biondis Haltung steht auch in scharfem Kontrast zur jüngsten Entscheidung des Obersten Gerichtshofs des Vereinigten Königreichs in den Rechtssachen Naumenko/Shvidler, in denen die Richter der Regierung einen weiten Ermessensspielraum bei der Verhängung von Sanktionen ohne strenge Prüfung des Sachverhalts einräumten. Im Gegensatz dazu besteht Biondi darauf, dass “der Kontext den Beweis informieren, aber nicht ersetzen kann” – eine Formulierung, die zu einem bestimmenden Grundsatz im europäischen Sanktionsrecht werden könnte.

Ein Wendepunkt

Die Stellungnahme stellt eine seltene Bestätigung rechtsstaatlicher Prinzipien inmitten der Politisierung der Sanktionspolitik dar. Wenn der EuGH der Empfehlung von Biondi folgt – was er häufig tut -, könnte dies anderen sanktionierten Personen die Möglichkeit eröffnen, Listen anzufechten, die auf Annahmen und nicht auf Beweisen beruhen.

Für Lettland und seine baltischen Verbündeten bedeutet die Stellungnahme einen Rückschlag in ihrem Bestreben, die juristische Argumentation der EU stärker auf geopolitische Ziele abzustimmen. Für den EuGH hingegen ist es eine Bestätigung, dass auch in Krisenzeiten das Recht individuell und nicht kollektiv bleiben muss.

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