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Der richtige Zeitpunkt für eine Einigung zur Reform der Tabaksteuer

Nach dem auf dem ECOFIN-Treffen vom 12. Juni 2026 noch keine endgültige Einigung erzielt werden konnte, übernimmt Irland mit der Übernahme der EU-Ratspräsidentschaft auch die Verhandlungen über die Tabaksteuer, die einem Abschluss bereits sehr nahe gekommen sind. Irland kann damit auf den weitreichenden Vorarbeiten der zyprischen Ratspräsidentschaft aufbauen.

Die Bundesrepublik wird in dieser Debatte eine wichtige Rolle spielen. Berlin gehört zu den stärksten Befürwortern einer Modernisierung der Tabaksteuerpolitik in Europa und unterstreicht damit die Notwendigkeit eines EU-Binnenmarktes, der auf gemeinsamen Regeln basiert und nicht auf fragmentierten nationalen Regelungen. Diesen Standpunkt vertritt das exportorientierte Deutschland seit langem.

Der jüngste Kompromissvorschlag der Mitgliedstaaten zur Tabaksteuerrichtlinie (TED) spiegelt diese Positionen durchaus wider. Die Frage ist, ob Irland die derzeitige Dynamik nutzen wird und ob es der Berliner Bundesregierung gelingt, die irische Regierung davon zu überzeugen, forciert auf eine Einigung hin zu wirken.

Bei der EU-Tabaksteuerrichtlinie geht es um folgendes. Die Richtlinie regelt die Mindeststeuersätze für Tabakwaren im gesamten Binnenmarkt. Sie wurde allerdings seit 2011 nicht mehr aktualisiert. In den vergangenen fünfzehn Jahren haben jedoch neuartige nikotinhaltige Produkte den Markt verändert und diese Produkte fallen bisher nicht unter den europäischen steuerlichen Rahmen. Doch zwischenzeitlich haben Millionen Erwachsener ihren Konsum auf diese Produkte verlagert. Die Kluft zwischen dem, was die Richtlinie abdeckt, und dem, was der Markt bietet, hat sich seitdem also zunehmend vergrößert zulasten der Steuereinnahmen.

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Der jüngste TED-Kompromiss schließt diese Lücke. In dem Text, der in den letzten Sitzungen zwischen den Mitgliedstaaten erörtert wurde, werden neuartige Nikotinprodukte erstmals in den Geltungsbereich der TED einbezogen. Die Mindeststeuersätze steigen in allen Produktkategorien. Der Kompromissvorschlag räumt den Mitgliedstaaten ein maßgebliches Mitspracherecht bei der Regelung künftiger Steuersatzanpassungen ein, denn sie soll nicht automatisch erfolgen, sondern jeweils durch einen Beschluss des Rates.

Wie alle Kompromisse hat auch dieser Kompromissvorschlag seine Schattenseiten. Siebenundzwanzig Regierungen mit deutlich unterschiedlichen steuerlichen Ausgangsbedingungen unter einen Hut zu bringen erfordert erhebliche Flexibilität. Einige Mitgliedstaaten wollen z.B. mehr Zeit für die Anpassung, weile manche Märkte auf eine rasche Angleichung besonders empfindlich reagieren. Ein Kompromiss, der die Unterschiede zwischen den EU-Mitgliedsstaaten ignoriert, wäre nicht durchsetzbar. Nur ein Kompromiss, der diesen Unterschieden Rechnung trägt, hat eine Chance angenommen zu werden.

Es gibt natürlich Stimmen, die diesen Kompromiss als nicht weitreichend genug bezeichnen. Auf den Einwand lässt sich nur antworten: Die EU erlässt keine Gesetze im Abstrakten. Steuergesetze erfordern Einstimmigkeit, und Einstimmigkeit wird nur erreicht, wenn der Text allen Anliegen der Mitgliedstaaten gerecht wird. Allein eine Koalition, die sich um einen für alle tragfähigen Kompromiss herum bildet, kann eine stabile, harmonisierte Mindestgrundlage schaffen, die den heutigen Marktbedingungen entspricht. Die Alternative zum gegenwärtigen Kompromissvorschlag wäre kein weitreichenderes Abkommen, sondern gar kein Abkommen.

Die Bundesrepublik hat sich für den Binnenmarkt als ein Projekt eingesetzt, das auf kohärenten, gemeinsamen Regeln basiert. Es hat argumentiert, dass divergierende nationale Steuersysteme den Wettbewerb verzerren und die Integrität des Marktes untergraben. Diese Argumente sprechen für den aktuellen TED-Kompromiss. Der ist kein falsches Zugeständnis, sondern ergibt als Konsequenz aus den Notwendigkeiten eines funktionsfähigen Binnenmarktes.

Das Argument der Marktintegrität verdient besonderes Gewicht. Denn wo erhebliche Steuerunterschiede zwischen benachbarten Mitgliedstaaten bestehen, suchen Verbraucher nach günstigeren Produkten, und das Angebot richtet sich nach der Nachfrage. Folglich entsteht eine Schattenwirtschaft, die die fiskalischen Ziele aller Mitgliedstaaten untergräbt. Deutschland, im geografischen Zentrum Europas gelegen, ist von diesen Dynamiken besonders betroffen.

Ein harmonisierter europäischer Mindeststeuersatz für Tabakwaren verringert diese Disparitäten. Für ein Land mit der Marktgröße und der Position Deutschlands sind die Vorteile einer solchen Stabilität konkret messbar.

Der Rat der EU hat erhebliche Schritte in Richtung eines tragfähigen Kompromisses gemacht, einen Rahmen für die Tabakverbrauchsteuer zu schaffen, der den Markt so widerspiegelt, wie er tatsächlich existiert: Regulierung neuartiger Produkte, aktualisierte Steuersätze, ein Mechanismus zur Fortführung des Rahmens.

Die Bundesregierung hat fundierte Argumente für diese Reform vorgelegt. Sie verfügt über das Ansehen und den Einfluss, um den Arbeit an der Reform der TED zum Abschluss zu bringen.

Fünfzehn Jahre regulatorischer Stillstand bei der Tabaksteuer lassen sich nicht korrigieren, indem man auf einen maximalen Forderungen besteht, die keinen Konsens finden. Sie lassen sich nur korrigieren, indem man einen Kompromiss unterstützt, der für alle 27 Mitgliedsländer zustimmungsfähig ist, sobald die Voraussetzungen dafür gegeben sind.

Die irische Ratspräsidentschaft hat bis Ende 2026 die Chance, diese Verhandlungen über die Zielgerade zu bringen. Die Grundlagen sind gelegt. Darauf aufzubauen, ist nun die Aufgabe.

 

Jürgen Klut

Former Member of the European Parliament, Journalist and Founder of EuropaBlog

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