Die Bundesrepublik liefert einen mutmaßlichen russischen Spion an Großbritannien aus. Nach SPIEGEL-Informationen genehmigte das Oberlandesgericht Brandenburg die Überstellung von David S., einem britischen Staatsbürger, der als Ortskraft an der Botschaft des Vereinigten Königreichs in Berlin arbeitete.
S. sitzt seit dem vergangenen Jahr in Deutschland in Untersuchungshaft. Die Bundesanwaltschaft beschuldigt ihn der »geheimdienstlichen Agententätigkeit«. Er soll über seinen Job an der Pforte der britischen Botschaft erlangte Informationen an einen russischen Geheimdienst weitergegeben haben. Dabei soll es sich hauptsächlich um britisches Material gehandelt haben – in mindestens einer Lieferung aber sollen auch Informationen über Mitarbeiter des Auswärtigen Amts in Berlin enthalten gewesen sein.
Nach SPIEGEL-Informationen kamen deutsche und britische Sicherheitsbehörden S. in einer gemeinsamen Operation auf die Schliche. So erfuhren sie unter anderem, dass S. für seine Dienste relevante Bargeldbeträge seiner russischen Dienstherren erhalten haben muss: Er hob über größere Zeiträume keinerlei Geld von seinem Girokonto ab und bezahlte Einkäufe nicht mit Karte – sondern offenbar alle in bar.
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S. hatte sich bis zuletzt gegen eine Auslieferung in sein Heimatland gewehrt. Noch im Dezember hatte sein Anwalt mitgeteilt, S. habe sich vor Jahren bewusst entschieden, Großbritannien zu verlassen. Er wolle sich seinem Verfahren in Deutschland stellen.
Dazu wird es nun nicht mehr kommen. S. dürfte in Großbritannien nach dem »Official Secets Act« angeklagt werden. Er sieht sehr viel höhere Strafen vor als der entsprechende deutsche Straftatbestand der geheimdienstlichen Agententätigkeit. Hierzulande hätte S. mit einer relativ geringen Strafe rechnen können.
Reihe von weniger bedeutenden Agenten enttarnt
S. gehört zu einer ganzen Reihe mutmaßlicher russischer Spione, die in den vergangenen zwei Jahren in Deutschland aufgeflogen sind. Sie haben gemein, dass sie aus Sicht der Ermittler und Nachrichtendienste eher niedrigschwellig sind, also keine bedeutenden Informationen weiter getragen haben. Gleichwohl offenbaren sie das immense Ausmaß russischer Spionage in Deutschland.
So wurde im vergangenen Jahr in Berlin ein Mitarbeiter einer Wartungsfirma für Elektrogeräte verurteilt. Er soll im Rahmen seiner Tätigkeit Liegenschaftspläne des Bundestags erlangt und an einen Vertreter des russischen Militärgeheimdienstes GRU in der russischen Botschaft geschickt haben.
Weiter soll ein wissenschaftlicher Mitarbeiter der Universität Augsburg im Dienst Moskaus unterwegs gewesen sein. Generalbundesanwalt Peter Frank ließ ihn im vergangenen Sommer festnehmen. Seine Auftraggeber sollen sich insbesondere für Informationen rund um das europäische Raketenprogramm Ariane interessiert haben.
Am vergangenen Freitag schließlich teile die Bundesanwaltschaft mit, sie habe den deutschen Staatsbürger Ralph G. wegen des Verdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit angeklagt. Er habe seinen russischen Auftraggebern öffentliche und nicht öffentliche Informationen zukommen lassen, unter anderem über seine Tätigkeit als Reservist der Bundeswehr und amerikanische Außen- und Sicherheitspolitik.
Frustrierend für Ermittlungs- und Sicherheitsbehörden ist, dass sie den Führungskräften der entsprechenden russischen Geheimdienste meist nicht habhaft werden: Sie sind hierzulande oft als Diplomaten akkreditiert und genießen deswegen Immunität. Im Fall von David S. verwies die Bundesrepublik dessen als Diplomat getarnten Führungsoffizier des Landes.
Im Zuge des russischen Angriffs wird in der Bundesregierung und unter den einzelnen Mitgliedstaaten seit Wochen intensiv diskutiert, ob man als Diplomaten getarnte russische Spione im großen Stil ausweisen solle. Polen und die Slowakei haben dies nach anfänglichen Abstimmungsversuchen auf EU-Ebene inzwischen bilateral getan.
Was gegen die Ausweisung von Diplomaten spricht
Die Bundesregierung wollte sich ursprünglich nur an einer gemeinsamen europäischen Lösung beteiligen. Eine regierungsinterne Prüfung soll noch zu keinem Ergebnis gekommen sein.
Gegner solcher Ausweisungen von russischen Spionen und ihrer Führungspersonen führen ins Feld, dass im Regelfall die Botschaften Moskaus in den EU-Ländern größer seien als die der EU-Staaten in Moskau. Wenn Moskau für jeden ausgewiesenen Spion einen Diplomaten aus Europa ausweise, was üblich ist, seien die Botschaften der meisten EU-Staaten sehr schnell auf ein Minimum an Personal reduziert. Auch die Bundesregierung hat in der Vergangenheit des öfteren auf dieses Problem hingewiesen.
Auch in der Bundesregierung wird dieses Argument vielfach in der Diskussion um die Ausweisung von Diplomaten und Spionen im Zusammenhang mit Fällen wie dem Tiergartenmord oder der Vergiftung des russischen Oppositionellen Alexej Nawalny verwendet.
Das Vereinigte Königreich indes hatte im Zuge des Giftanschlags auf den russischen Ex-Agenten Sergej Skripal und dessen Tochter im Jahr 2018 alle den dortigen Behörden als Diplomaten getarnte Mitarbeitern russischer Nachrichtendienste des Landes verwiesen. Seither, so heißt es in London, seit die Situation trotz russischer Gegenmaßnahmen »manageable«.