Coronainfizierte mussen sich ab dem 1. Mai nicht mehr verpflichtend in Isolation begeben. Die neuen Quarantane- und Isolationsregeln sollten ab diesem Termin auf >>Freiwilligkeit<< beruhen, sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach in Berlin nach Beratungen mit seinen Kolleginnen und Kollegen aus den Landern. Ausgenommen seien Beschaftigte im medizinischen Bereich – fur alle anderen gelte dann nur noch >>die dringende Empfehlung<<, sich im Fall einer Infektion in Isolation zu begeben und nach Ablauf von funf Tagen freizutesten.
Kontakte sollten gemieden werden, eine Anordnung vom Gesundheitsamt soll nicht mehr vorgesehen sein. Fur infizierte Beschaftigte in Gesundheits- oder Pflegeeinrichtungen soll die Absonderung aber weiter vom Amt angeordnet werden und erst nach funf Tagen nach einem negativem Schnell- oder PCR-Test enden, so die Gesundheitsministerkonferenz.
Mit den Lockerungen bei den Quarantaneregeln sollen auch massenhafte Personalausfalle bei hohen Infektionszahlen vermieden werden. Sie gehen auf einen Vorschlag des Bundesgesundheitsministeriums und des Robert Koch-Instituts (RKI) zuruck. Bisher dauern die Absonderungen in der Regel zehn Tage und konnen mit einem negativen Test nach sieben Tagen beendet werden. Eine formelle Anordnung des Gesundheitsamtes erfolgt haufig jetzt schon nicht mehr.
Lauterbach fur Impfpflicht
Lauterbach hatte nach eigener Angabe unter anderem die allgemeine Maskenpflicht gern beibehalten, doch Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hielt dies fur rechtlich nicht mehr begrundbar, weil eine nationale Uberlastung des Gesundheitssystems nicht mehr zu befurchten sei. Lauterbach konnte lediglich erreichen, dass den Landern eine Moglichkeit fur regionale Hotspotregelungen eroffnet wurde. Unter anderem machte Hamburg davon Gebrauch.
Auch eine allgemeine Impfpflicht wird von Lauterbach weiter befurwortet. Ein Entwurf von Abgeordneten fur eine Impfpflicht ab 18 Jahren ist gescheitert, und auch ein Kompromissvorschlag fur eine verpflichtende Impfung ab 50 scheint nicht die notige Unterstutzung zu bekommen. Am 7. April soll der Bundestag in zweiter und dritter Lesung uber die Gruppenantrage zur Impfpflicht entscheiden.