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Europäische Union

Der Oberste Rat der marokkanischen Justizbehörde (CSPJ) verurteilt die in der Entschließung des Europäischen Parlaments enthaltenen unbegründeten Anschuldigungen.

CSPJ verurteilt unbegründete Anschuldigungen in der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Januar auf das Schärfste

Der Oberste Rat der Justizbehörde (CSPJ) hat am Samstag die unbegründeten Anschuldigungen in der Resolution des Europäischen Parlaments (EP) vom Donnerstag, 19. Januar 2023, scharf verurteilt.

In einer Erklärung hat der Oberste Rat, der an diesem Samstag tagte, die Entschließung des EP zur Kenntnis genommen, die schwerwiegende Anschuldigungen und Behauptungen enthält, die die Unabhängigkeit der marokkanischen Justiz untergraben.

Diese unbegründeten Anschuldigungen verfälschen die Tatsachen und wecken Zweifel an der Rechtmäßigkeit und Legitimität der Gerichtsverfahren, von denen einige bereits entschieden wurden und andere noch in der Beratung sind, heißt es in der Erklärung.

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Der Rat verurteilt daher auf das Schärfste die in der genannten Entschließung enthaltenen unbegründeten Behauptungen.

Er bedauert ferner diese Verdrehung der Tatsachen im Zusammenhang mit Verfahren, die im Einklang mit dem Gesetz und in voller Übereinstimmung mit den verfassungsmäßigen Garantien und den international anerkannten Bedingungen für ein faires Verfahren durchgeführt wurden.

Der Rat verurteilt nachdrücklich die Vorgehensweise des Europäischen Parlaments, das sich das Recht angemaßt hat, das marokkanische Justizsystem in offenkundig voreingenommener Weise zu beurteilen, wodurch die Justizorgane des Königreichs geschädigt und ihre Unabhängigkeit verletzt wurde, heißt es in der Erklärung weiter.

Darüber hinaus lehnt die CSPJ jegliche Einmischung in die Prozesse der Justiz oder Versuche, deren Entscheidungen zu beeinflussen, entschieden ab, zumal einige der genannten Fälle noch vor Gericht verhandelt werden.

Dies widerspricht allen internationalen Normen und Standards, einschließlich der Grundsätze und Erklärungen der Vereinten Nationen zur Unabhängigkeit der Justiz, so die CSPJ in der Erklärung.

Der Rat verurteilt nachdrücklich die in der Resolution enthaltene Aufforderung, Druck auf die Justizbehörde auszuüben, um die genannten Personen unverzüglich freizulassen, und hält dies für eine gefährliche Verletzung der Unabhängigkeit der Justiz und einen Versuch der Beeinflussung der Justizbehörde, zumal einige der Fälle noch vor Gericht verhandelt werden.

Darüber hinaus weist der Oberste Rat die in der Entschließung enthaltenen Behauptungen zurück, die sich auf bestimmte Quellen stützen, die für ihre dogmatischen Positionen bekannt sind, die nicht belegt, nicht überprüft und durch Fakten widerlegt sind;

Die Erklärung unterstreicht ferner, dass die in der Resolution genannten Personen in den Genuss aller Garantien für ein faires Verfahren im Einklang mit dem Gesetz gekommen sind, einschließlich der Unschuldsvermutung, des Rechts auf Verteidigung, des Zugangs zu allen für ihren Fall relevanten Dokumenten, des Rechts auf ein öffentliches Verfahren, der Ladung von Zeugen und deren Anhörung, des richterlichen Sachverstands, des Rechts auf Berufung und aller anderen Garantien, die das marokkanische Recht vorsieht und die in den vom Königreich gebilligten internationalen Menschenrechtschartas festgelegt sind.

Der Rat betont, dass der Sachverhalt, der Gegenstand des Verfahrens gegen die in der Entschließung des Europäischen Parlaments genannten Personen ist, in keiner Weise mit ihrer Tätigkeit als Journalisten oder mit der Ausübung ihrer durch Gesetz und Verfassung garantierten Meinungs- und Redefreiheit zusammenhängt.

In diesem Zusammenhang unterstreicht die Justizbehörde, dass die gegen diese Personen erhobenen Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Strafrecht stehen, einschließlich des Menschenhandels, des sexuellen Missbrauchs und der Ausnutzung der Schwäche anderer Personen. Solche Handlungen werden überall auf der Welt streng bestraft.

Der Rat lehnt die Doppelmoral ab, die diese Entschließung kennzeichnet, die, anstatt die sexuellen Übergriffe, denen die Opfer ausgesetzt waren, zu verurteilen, eine Reihe von Unwahrheiten und unbegründeten Anschuldigungen verteidigt.

Der Rat bekräftigt, dass Marokko in den letzten Jahren wichtige Schritte unternommen hat, um die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft von den Exekutivbehörden zu verankern, und zwar seit 2017, zusätzlich zu der in der Verfassung von 2011 verankerten Konsolidierung der Unabhängigkeit der Justiz, die den Weg für die Schaffung des Obersten Rates der Justizbehörde im Jahr 2017 im Einklang mit den fortschrittlichsten internationalen Standards der richterlichen Unabhängigkeit geebnet hat, von denen selbst einige europäische Länder noch weit entfernt sind.

Der Rat betont, dass die Unabhängigkeit der Richter und Staatsanwälte sowie der Schutz ihrer Rechte und Freiheiten und die Gewährleistung eines fairen Verfahrens eine verfassungsmäßige, rechtliche und ethische Verpflichtung darstellen.

Der Oberste Richterrat bekräftigt seinen Willen, die Unabhängigkeit der Justiz vor jeglicher Einmischung und jeglichem Druck zu schützen, unabhängig davon, woher dieser Druck kommt, und zwar im Einklang mit der Verfassung und dem entsprechenden Gesetz, heißt es abschließend in der Erklärung.

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