Nach Angaben der dem Präsidenten der Republik Usbekistan unterstellten Statistikbehörde betrug der Anteil der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)-Dienstleistungen an der Wirtschaft des Landes im Jahr 2022 1,7 %.
Die Wertschöpfung der IKT-Dienstleistungen besteht aus Kommunikationsdienstleistungen – 66,5 %, Computerprogrammierung, Beratung und anderen damit verbundenen Dienstleistungen – 19,4 %, Datenhosting und -verarbeitung, Webportale – 7,0 %, Reparatur von Computern und Kommunikationsgeräten – 4,7 % und Softwarefreigabe – 2,4 %.
In Übereinstimmung mit der Gesetzgebung der Republik Usbekistan wird das IT-Visum für bis zu 3 Jahre erteilt. Es ermöglicht die Inanspruchnahme von Bildungs- und medizinischen Leistungen zu den für Bürger der Republik Usbekistan vorgesehenen Bedingungen sowie den Erwerb von Immobilien beliebigen Wertes.
Das IT-Visum wird von den territorialen Abteilungen der Organe für innere Angelegenheiten der Republik Usbekistan am Ort des vorübergehenden Aufenthalts des Antragstellers auf der Grundlage einer Empfehlung der IT-Park-Direktion ausgestellt. Gleichzeitig wird den Familienangehörigen (Ehepartner, Eltern, Kinder) ein Besuchervisum ausgestellt.
IT-Karte – eine Art Empfehlung, die von der Direktion für ausländische Bürger ausgestellt wird und auf deren Grundlage ein IT-Visum für Bürger mit Visumspflicht oder nur eine IT-Karte für Bürger mit Visumspflicht ausgestellt wird, um Anreize und Präferenzen zu nutzen.
Empfehlungen zur Erlangung eines IT-Visums und einer IT-Karte können von den folgenden Personen erhalten werden(https://itvisa.uz/en):
1) Ein Investor ist eine Einzelperson oder ein Vertreter einer ausländischen Investmentgesellschaft, die einer juristischen Person, die im Bereich der Informationstechnologie tätig ist, durch eine Vereinbarung eine Finanzierung in Höhe von mindestens 10.000 US-Dollar gewährt.
2) IT-Spezialist ist ein Spezialist, der über eine Qualifikation/Spezialisierung im Bereich der Informationstechnologie verfügt, in einer juristischen Person einer in der Republik Usbekistan ansässigen Person in einem IT-Fachgebiet beschäftigt ist und bestätigt, dass sein Einkommen aus IT-Tätigkeiten zum Zeitpunkt der Antragstellung in den letzten 12 Monaten mindestens den Gegenwert von 30.000 US-Dollar betrug.
3) Der Gründer eines in einem IT-Park ansässigen Unternehmens ist eine natürliche Person, die der Gründer einer juristischen Person eines in einem Technopark ansässigen Unternehmens ist, die ordnungsgemäß registriert und in das einheitliche Einwohnerregister eingetragen ist.
Steuerliche Anreize und Präferenzen für IT-Park-Anwohner:
- Vollständige Befreiung von allen Arten von Steuern – 0%;
- Befreiung von Zollgebühren – 0%;
- Persönlicher Einkommenssteuersatz – 7,5%;
- Steuer auf Dividenden – 5%.
Möglichkeiten für die Bewohner des IT-Parks:
- Virtuelles Büro;
- Dividendenzahlungen in Fremdwährung;
- Gehaltszahlungen in Fremdwährung;
- Eine Arbeitserlaubnis für Ausländer ist nicht erforderlich.
Unterstützung des IT-Parks durch das Relocation-Programm:
1) IT-Unternehmen:
- Eintragung einer juristischen Person;
- Eröffnung eines Bankkontos;
- Anmeldung bei den Steuerbehörden;
- Suche nach Fachkräften;
- Suche und Anmietung eines Büros.
2) IT-Fachleute:
- Anstellung im Unternehmen;
- Anmeldung bei der Krankenkasse;
- Suche nach einer Unterkunft;
- Eröffnung eines Bankkontos;
- Vorbereitung von Dokumenten;
- Suche nach einem Arbeitgeber.