Ein von der EFTA-Überwachungsbehörde (ESA) veröffentlichter Bericht empfiehlt Norwegen, die Kontrollen für infektiöse Geflügelkrankheiten zu verstärken. Der Bericht folgt auf ein Audit in Norwegen, das vom 9. bis 18. Oktober 2023 stattfand.
Ziel des Audits war es, zu überprüfen, ob Norwegen die geltenden EWR-Tiergesundheitsvorschriften zur Bekämpfung von zwei Vogelkrankheiten einhält: die hochpathogene Geflügelpest und die Newcastle-Krankheit.
Die ESA stellte fest, dass die zuständige norwegische Behörde zwischen 2021 und 2023 mehrere Krankheitsausbrüche bei Zuchtvögeln erfolgreich bewältigt hat. Unterstützt wurde sie dabei vom nationalen Referenzlabor, das wissenschaftliche und technische Hilfe leistet. Der Diagnosedienst für verdächtige Krankheitsausbrüche bei Nutzgeflügel war schnell, aber die ESA stellte Verzögerungen bei der Untersuchung und Meldung von Proben von anderem Geflügel und Wildvögeln fest, was die Möglichkeit der Einleitung frühzeitiger Bekämpfungsmaßnahmen einschränkt.
Die ESA kam zu dem Schluss, dass in den Notfallplänen nicht alle Maßnahmen vollständig beschrieben sind, die für eine schnelle Reaktion auf einen Krankheitsausbruch erforderlich sind. Dies führte zu Verzögerungen bei der Einleitung bestimmter Seuchenbekämpfungsmaßnahmen.
Als Reaktion auf den Berichtsentwurf der ESA hat Norwegen einen vorläufigen Aktionsplan vorgelegt, um alle Empfehlungen umzusetzen. Dieser Plan ist dem Bericht beigefügt.
Lebensmittelsicherheit im EWR
Das EWR-Recht setzt hohe Standards für die Lebens- und Futtermittelsicherheit sowie für die Tiergesundheit und den Tierschutz.
Die ESA ist dafür zuständig zu überwachen, wie Island und Norwegen die EWR-Vorschriften zur Lebens- und Futtermittelsicherheit sowie zur Tiergesundheit und zum Tierschutz umsetzen.
Daher führt die ESA in beiden Ländern regelmäßige Audits durch, während Liechtenstein einem anderen Überwachungssystem für die Lebensmittelsicherheit unterliegt.