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Europäische Union

EU ergreift Maßnahmen gegen unbegründete rechtliche Drohungen, um Streiks zu verhindern

Arbeitgeber und einige Regierungen, die mit schikanösen juristischen Drohungen versuchen, Streiks zu verhindern und Arbeitnehmer und Gewerkschaften mundtot zu machen, könnten nach einer neuen EU-Richtlinie, die vom Europäischen Parlament endgültig gebilligt wurde, in Zukunft mit Geldstrafen belegt werden.

Laut einer Untersuchung der CASE Coalition setzen Unternehmen zunehmend SLAPPs (Strategic Lawsuits Against Public Participation) ein, um Arbeitnehmer und ihre Gewerkschaften einzuschüchtern. 2022 wurden 161 solcher Fälle eingeleitet, 2010 waren es noch 4.

Die meisten Fälle werden abgewiesen, zurückgezogen oder beigelegt, allerdings erst nach langwierigen Verfahren, die erhebliche finanzielle und psychologische Folgen für die Betroffenen haben.

Die Taktik wird vor allem eingesetzt, um Journalisten zum Schweigen zu bringen, wie etwa Daphne Caruana Galizia, die mit 48 solcher Klagen konfrontiert war, als sie 2017 ermordet wurde.

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Auch Unternehmen setzen SLAPPS ein, um Aktionen von Arbeitnehmern und Gewerkschaften zu verhindern oder zu bestrafen:

Frankreich: Drei Gewerkschaftsaktivisten wurden erfolglos wegen Verleumdung verklagt, nachdem sie die schlechten Arbeitsbedingungen ausländischer Arbeitnehmer in der Landwirtschaft angeprangert hatten.
Finnland: Ein rechtmäßiger Streik von Finnair-Beschäftigten wurde nach einer rechtlichen Anfechtung durch den Arbeitgeber abgebrochen. Ein Gericht stellte daraufhin fest, dass die Aktion illegal war. Finnair zahlte daraufhin 50.000 Euro an die betroffene Gewerkschaft sowie die Prozesskosten.
Kroatien: Die öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt HRT leitete zwischen dem ersten Weihnachtsfeiertag und Silvester 2019 ein Gerichtsverfahren gegen die Vorsitzenden ihrer Journalistengewerkschaft ein und forderte 67.000 Euro an Geldbußen.
Entschädigung

Nach einer langen Kampagne unter der Leitung der CASE-Koalition, der auch der EGB angehört, wurde die Anti-SLAPP-Richtlinie heute vom Europäischen Parlament endgültig verabschiedet.

Sie wird besondere Schutzmaßnahmen in Gerichtsverfahren einführen, um diejenigen zu schützen, die von missbräuchlichen Klagen in grenzüberschreitenden Fällen betroffen sind, und um potenzielle Kläger von solchen Praktiken abzuhalten.

Dazu gehören die frühzeitige Abweisung offensichtlich unbegründeter Klagen und die Möglichkeit für SLAPP-Zielpersonen, einen finanziellen Ausgleich für Schäden zu erhalten.

Der Anwendungsbereich der Richtlinie schützt ausdrücklich Gewerkschaften und die Ausübung des Rechts auf Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit.

Die stellvertretende EGB-Generalsekretärin Isabelle Schömann sagte:

“Arbeitgeber und einige Regierungen setzen SLAPPs zunehmend als Taktik ein, um Arbeitnehmer und ihre Gewerkschaften daran zu hindern, ihre Stimme zu erheben oder Maßnahmen gegen schlechte Arbeitsbedingungen und Verstöße gegen Arbeitsrechte zu ergreifen.

“Heute haben wir einen wichtigen Schritt im Kampf gegen diese schändlichen Taktiken getan.

“Die SLAPPs-Richtlinie wird dazu beitragen, dass das Gesetz auf der Seite derjenigen steht, die Demokratie und Menschenrechte verteidigen, und nicht auf der Seite derjenigen, die teure Anwälte bezahlen können, um ihre Missstände zu vertuschen.

“Dies sind jedoch nur Mindeststandards, und die Mitgliedstaaten sollten bei der Umsetzung dieser Richtlinie in nationales Recht sicherstellen, dass diejenigen, die sich für das öffentliche Interesse einsetzen, umfassend vor Missbrauchsklagen geschützt sind.”

Der EGB ist die Stimme der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und vertritt 45 Millionen Mitglieder aus 93 Gewerkschaftsorganisationen in 41 europäischen Ländern sowie 10 europäischen Gewerkschaftsverbänden.
Der EGB ist auch auf Facebook, Twitter, YouTube und Flickr vertreten.

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