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Europäische Union

Kommission billigt Ukraine-Plan

Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für einen Durchführungsbeschluss des Rates mit einer positiven Bewertung des Ukraine-Plans, der umfassenden Reform- und Investitionsstrategie der Ukraine für die nächsten vier Jahre, angenommen. Dieser wichtige Schritt ebnet den Weg für eine regelmäßige und vorhersehbare Unterstützung der Ukraine im Rahmen der mit bis zu 50 Mrd. EUR ausgestatteten Ukraine-Fazilität der EU. Die Finanzierung im Rahmen der Fazilität wird der Ukraine helfen, ihre Verwaltung aufrechtzuerhalten, Gehälter und Renten zu zahlen, grundlegende öffentliche Dienstleistungen zu erbringen und die Erholung und den Wiederaufbau zu unterstützen, während sie sich weiterhin gegen die russische Aggression verteidigt.

Die Zahlungen werden vorbehaltlich der Umsetzung der vereinbarten Reform- und Investitionsschritte, die im Anhang des Durchführungsbeschlusses des Rates aufgeführt sind, ausgezahlt. Darüber hinaus wird die finanzielle Unterstützung im Rahmen des Ukraine-Plans unter der Bedingung bereitgestellt, dass die Ukraine weiterhin wirksame demokratische Mechanismen aufrechterhält und respektiert.

Die Bewertung des Ukraine-Plans durch die Kommission stützt sich auf die in der Verordnung über die Ukraine-Fazilität festgelegten Kriterien. Die Kommission hat insbesondere geprüft, ob der Ukraine-Plan eine gezielte und ausgewogene Antwort auf die Ziele der Ukraine-Fazilität darstellt, ob er den Herausforderungen auf dem Weg zum Beitritt der Ukraine gerecht wird und ob er dem Erholungs-, Wiederaufbau- und Modernisierungsbedarf der Ukraine gerecht wird.

Nach Einschätzung der Kommission geht der Ukraine-Plan wirksam auf die Ziele der Ukraine-Fazilität ein, indem er die wichtigsten Reformen und Investitionen ermittelt, die ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum fördern und Investitionen anziehen können, um das Wachstumspotenzial des Landes mittel- bis langfristig zu steigern.

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Der Plan bietet auch einen Rahmen für die Erholung, den Wiederaufbau und die Modernisierung der Ukraine. Schließlich wird in der Bewertung festgestellt, dass der Plan angemessene Mechanismen und Vorkehrungen zum Schutz der finanziellen Interessen der EU vorsieht, indem er eine wirksame Umsetzung, Überwachung und Berichterstattung über den Plan gewährleistet.

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sagte dazu: “Die Strategie der Ukraine für Reformen und Investitionen bietet eine solide Grundlage für den Wiederaufbau einer moderneren und wohlhabenderen Ukraine auf ihrem Weg in die EU. Die positive Bewertung des Ukraine-Plans durch die Kommission wird den Weg für regelmäßige Zahlungen im Rahmen der Ukraine-Fazilität ebnen. Mit dem heutigen Vorschlag zeigen wir einmal mehr, dass Europa der Ukraine so lange zur Seite steht, wie es nötig ist, und dass wir bereit sind, die dringend benötigte finanzielle Unterstützung zu leisten.

Der Ukraine-Plan sieht 69 Reformen und 10 Investitionen vor, die in 146 qualitative und quantitative Indikatoren unterteilt sind. Die im Rahmen des Ukraine-Plans vorgeschlagenen Reformen betreffen 15 Bereiche, darunter Energie, Landwirtschaft, Verkehr, ökologischer und digitaler Wandel, Humankapital sowie staatliche Unternehmen, das Unternehmensumfeld, die öffentlichen Finanzen und die Dezentralisierung.

Sie zielen darauf ab, die makroökonomische und finanzielle Widerstandsfähigkeit der Ukraine zu stärken, die Regierungsführung zu verbessern, die Kapazität und Effizienz der Verwaltung sowie die Rechenschaftspflicht und Integrität der Justiz zu erhöhen, die Entwicklung des Privatsektors zu unterstützen und ein Umfeld zu schaffen, das einem nachhaltigen Wirtschaftswachstum förderlich ist.

Es wird erwartet, dass mehrere Reformen die Bemühungen der Ukraine auf dem Weg zum Beitritt unterstützen werden, indem sie die Angleichung an den EU-Besitzstand vorantreiben, insbesondere in den Bereichen öffentliche Verwaltung, öffentliche Finanzverwaltung, Bekämpfung der Geldwäsche, öffentliches Auftragswesen sowie im Verkehrs- und im Agrar- und Ernährungssektor. Die Investitionen erstrecken sich auf die Bereiche Humankapital, Energie, Verkehr, Agrar- und Ernährungswirtschaft, Unternehmensumfeld und Regionalpolitik.

Nächste Schritte

Nach der positiven Bewertung des Ukraine-Plans durch die Kommission haben die Mitgliedstaaten einen Monat Zeit, den von der Kommission vorgeschlagenen Durchführungsbeschluss des Rates anzunehmen.

Die Annahme des vorgeschlagenen Durchführungsbeschlusses des Rates würde es der Kommission ermöglichen, bis zu 1,89 Mrd. EUR als Vorfinanzierung auszuzahlen, bis die regulären Auszahlungen, die an die Umsetzung der Reform- und Investitionsindikatoren im Rahmen des Ukraine-Plans geknüpft sind, beginnen.

Hintergrund

Die neue Ukraine-Fazilität, die am 1. März in Kraft getreten ist, sieht eine stabile Finanzierung von bis zu 50 Mrd. EUR in Form von Zuschüssen und Darlehen vor, um die Erholung, den Wiederaufbau und die Modernisierung der Ukraine im Zeitraum 2024 bis 2027 zu unterstützen. Davon sind bis zu 32 Mrd. EUR aus der Ukraine-Fazilität vorläufig für die Unterstützung der im Ukraine-Plan vorgesehenen Reformen und Investitionen vorgesehen, wobei die Auszahlungen an die Erfüllung bestimmter Indikatoren geknüpft sind. Nahezu 7 Mrd. EUR werden für den Investitionsrahmen bereitgestellt, um Investitionen zu fördern und den Zugang zu Finanzmitteln zu erleichtern, während rund 5 Mrd. EUR für technische Hilfe zur Unterstützung von Reformen und damit verbundenen Unterstützungsmaßnahmen vorgesehen sind. Schließlich sind 6 Mrd. EUR für eine außerordentliche Überbrückungsfinanzierung vorgesehen, von denen die EU im März bereits 4,5 Mrd. EUR ausgezahlt hat.

Die Ukraine hat der Europäischen Kommission am 20. März ihren Ukraine-Plan vorgelegt. Er enthält eine Vision für nachhaltiges Wachstum, die auf sorgfältig ausgewählten Prioritäten und einer Reihe von Reformen und Investitionen für die nächsten vier Jahre beruht. Der Plan fördert Investitionen, die die Erholung, den Wiederaufbau und die Modernisierung der Ukraine, auch auf lokaler Ebene, vorantreiben.

Die Kommission ist der Auffassung, dass die in dem empfohlenen Durchführungsbeschluss des Rates vorgeschlagenen Reformen und Investitionen ein erhebliches Potenzial zur Steigerung des Wachstums, zur Aufrechterhaltung der makroökonomischen Stabilität, zur Verbesserung der Haushaltslage und zur Förderung der weiteren Integration der Ukraine in die EU haben. Wenn alle vorgeschlagenen Reformen und Investitionen vollständig umgesetzt werden, könnte das BIP der Ukraine bis 2027 um 6,2 % und bis 2040 um 14,2 % steigen. Die Umsetzung des Plans könnte auch zu einer Verringerung der Verschuldung um etwa 10 Prozentpunkte des BIP bis 2033 im Vergleich zu einem alternativen Szenario ohne die Fazilität führen.

Um den Schutz der finanziellen Interessen der EU zu gewährleisten, ist der Ukraine-Plan mit einem angemessenen Rahmen für Transparenz, Prüfung und Kontrolle ausgestattet und verpflichtet den ukrainischen Staat, seine Prüfungs- und Kontrollsysteme als Teil der vorgesehenen Reformen erheblich zu verbessern. Darüber hinaus wird ein unabhängiger Rechnungsprüfungsausschuss, der im Mai eingerichtet werden soll, die Kommission bei der Verhinderung von Missmanagement von EU-Mitteln und insbesondere von Betrug, Korruption, Interessenkonflikten und Unregelmäßigkeiten unterstützen.

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